Tierwohl-Hinweisstelle

Bedingungen der Tierwohl-Meldung

Die Tierwohl-Hinweisstelle von MallorcaPets hilft dabei, Hinweise auf mögliche schlechte Tierhaltung, Tierleid oder mutmaßliche Tierschutzprobleme strukturiert einzureichen. MallorcaPets ist keine Behörde, ersetzt keine amtliche Anzeige und nimmt keine rechtliche Bewertung des gemeldeten Sachverhalts vor.

1.Keine Behörde, keine Anzeige

MallorcaPets ist eine private Informations- und Hilfsplattform. Eine über MallorcaPets eingereichte Meldung ist keine amtliche Anzeige und ersetzt keine Meldung bei Polizei, Guardia Civil, SEPRONA, Ayuntamiento, Gericht oder anderen zuständigen Stellen. Wer bereits weiß, welche Stelle zuständig ist, sollte sich direkt dort melden.

2.Akute Notfälle

Bei akuter Gefahr für ein Tier oder bei einer laufenden Notsituation muss sofort eine zuständige Notfallstelle kontaktiert werden, zum Beispiel 112, 062, Policía Local, Guardia Civil / SEPRONA oder AlertCops. MallorcaPets kann keine Soforthilfe garantieren.

3.Zweck der Meldung

Die Meldestelle dient dazu, Hinweise strukturiert zu erfassen, sprachlich aufzubereiten, gegebenenfalls zu übersetzen und nach interner Prüfung an passende zuständige Stellen weiterzuleiten. MallorcaPets entscheidet nicht, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt.

4.Angaben des Melders

Der Melder bestätigt, seine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Es sollen nur Beobachtungen beschrieben werden, die sachlich nachvollziehbar sind. Beleidigungen, bewusst falsche Angaben, unbelegte Schuldzuweisungen oder private Streitigkeiten ohne konkreten Tierwohlbezug sind nicht zulässig.

5.Anonyme Meldung und Kontaktdaten

Meldungen können anonym oder mit Kontaktdaten eingereicht werden. Kontaktdaten werden nicht öffentlich angezeigt. Eine Weitergabe von Kontaktdaten an zuständige Stellen erfolgt nur, wenn der Melder dem ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

6.Fotos, Videos und Dateien

Hochgeladene Fotos oder Videos dürfen nur rechtmäßig erstellt worden sein. Nicht erlaubt sind insbesondere Aufnahmen von erkennbaren Personen ohne Einwilligung, Autokennzeichen, privaten Innenräumen, fremden Grundstücken ohne rechtmäßige Grundlage, heimliche Aufnahmen aus geschützten Bereichen sowie Bilder mit privaten Namen, Telefonnummern oder Chatverläufen ohne Schwärzung. MallorcaPets kann Dateien ablehnen, entfernen oder von einer Weiterleitung ausschließen, wenn sie gegen diese Regeln verstoßen.

7.Interne Prüfung und Weiterleitung

MallorcaPets kann eingereichte Meldungen intern prüfen, strukturieren, übersetzen und gegebenenfalls an geeignete Stellen weiterleiten. Ein Anspruch auf Weiterleitung besteht nicht. MallorcaPets kann Meldungen ablehnen, wenn sie unvollständig, missbräuchlich, offensichtlich unbegründet, beleidigend, datenschutzrechtlich problematisch oder nicht bearbeitbar sind.

8.Öffentliche Darstellung

Falls Fälle öffentlich dargestellt werden, geschieht dies ausschließlich anonymisiert und ohne genaue Adresse, Fotos, Namen, Kennzeichen, Kontaktdaten oder andere identifizierende Informationen. Öffentliche Statusangaben bedeuten nicht, dass MallorcaPets den gemeldeten Sachverhalt rechtlich geprüft oder bestätigt hat.

9.Keine Erfolgsgarantie

MallorcaPets kann nicht garantieren, dass Behörden, Organisationen oder andere Stellen eine Meldung bearbeiten, beantworten oder Maßnahmen ergreifen. Rückmeldungen können nur weitergegeben werden, wenn sie bei MallorcaPets eingehen und datenschutzrechtlich zulässig sind.

10.Datenschutz

Personenbezogene Daten, Standortangaben und hochgeladene Dateien werden nur für die Bearbeitung der Meldung verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von MallorcaPets. Sensible Informationen werden nicht öffentlich angezeigt.

11.Missbrauch

Die Meldestelle darf nicht für falsche Verdächtigungen, Beleidigungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten ohne Tierwohlbezug, Rufschädigung oder sonstigen Missbrauch verwendet werden. MallorcaPets behält sich vor, entsprechende Meldungen zu löschen, zu sperren oder nicht weiterzubearbeiten.

12.Zustimmung beim Absenden

Mit dem Absenden der Meldung bestätigt der Melder, diese Bedingungen gelesen zu haben, seine Angaben nach bestem Wissen zu machen und die Hinweise zur Nutzung der Tierwohl-Meldestelle zu akzeptieren.

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