
Straßenkatzen auf Mallorca: Rechte der Gemeinden – und wie Vereine sie durchsetzen
Ley 7/2023 macht Gemeinden verantwortlich für Straßenkatzen – viele tun nichts. Rechtsgrundlagen, Pflichten, Balearen-Protokoll und alle Druckmittel von Antrag bis Gericht.
An alle, die sich um Straßenkatzen auf Mallorca kümmern:
Laut Gesetz ist es Aufgabe der Gemeinden (Ayuntamientos), sich um die Straßenkatzen auf ihrem Gebiet zu kümmern. Viele Gemeinden ignorieren dieses Gesetz und tun nichts – während Vereine und Ehrenamtliche Kastration, Futter und Tierarzt aus eigener Tasche finanzieren.
Ihr habt Rechte. Dieser Artikel erklärt die Rechtsgrundlagen, was Gemeinden konkret leisten müssen, und welche Druckmittel Tierschutzvereine, Kolonie-Betreuer und engagierte Bürger nutzen können, wenn Behörden stur untätig bleiben.
Das Gesetz in Kürze: Wer ist zuständig?
| Rechtsquelle | Was sie regelt |
|---|---|
| Ley 7/2023 (28. März 2023, BOE) | Nationales Tierschutzgesetz: Gatos comunitarios, Colonias felinas, CER, Gemeinde-Pflichten (Art. 38–42) |
| Ley 39/2015 | Verwaltungsverfahren: Anträge, Fristen, Silencio administrativo, Rechtsmittel |
| Ley 40/2015 | Organisation der öffentlichen Verwaltung: Zuständige Organe, Registro, Bescheinigungen |
| Ley 7/1985 (LBRL) | Kompetenzen der Gemeinden u. a. in Umwelt und öffentlicher Gesundheit |
| Protocolo marco Baleares (11. Dez. 2025) | Autonomer Rahmen für Kolonieprogramme auf den Balearen |
| Orden DSA/1352/2022 | Subvenciones für Gemeinden zur Kontrolle von Katzenkolonien (CER) |
Die Ley 7/2023 ist seit 29. September 2023 in Kraft. Sie definiert den Gato comunitario: ein frei lebender, nicht adoptierbarer Katze, die in menschlicher Umgebung lebt. Colonias felinas sind Gruppen solcher Tiere. Ihre Tötung ist grundsätzlich verboten; Management erfolgt nicht tödlich – vor allem über CER (Captura, Esterilización, Retorno).
Mehr Hintergrund: Spanisches Tierschutzgesetz – Überblick · Katzenkolonien & CER auf Mallorca
Was Artikel 39 Ley 7/2023 von Gemeinden verlangt
Art. 39 überträgt den Entidades locales (Gemeinden) die Gestión de los gatos comunitarios. Sie müssen Programas de Gestión de Colonias Felinas entwickeln – mindestens mit:
| Pflicht | Inhalt |
|---|---|
| a) Bürgerbeteiligung | Zusammenarbeit mit Kolonie-Betreuern; kommunale Regeln zu Rechten und Pflichten der Cuidadores |
| b) Kooperation mit Vereinen | Zusammenarbeit mit registrierten Tierschutzorganisationen |
| c) Tierärztliche Versorgung | Gemeinde übernimmt Sanitätsversorgung über colegiado Tierarzt |
| d) Private Flächen | Protokolle für Kolonien auf privatem Grund |
| e) Aufklärung | Informations- und Schulungskampagnen |
| f) Populationskontrolle | Zensus, CER inkl. Ohrmarke, Sanitätsprogramm (Entwurmung, Impfung, Mikrochip unter Verantwortung der Gemeinde), Konfliktprotokolle |
| g) Berichtspflicht | Jährlicher Bericht an die Autonome Gemeinschaft |
| h) Notfallunterbringung | Ausreichend Unterbringung für vorübergehende Entnahme |
| i) Kontrolle Halterkatzen | Sanktionen gegen Halter, die unkastrierte/unchippete Katzen haben, die Kolonien befruchten |
Zusätzlich: Der Staat muss Subventionslinien für Gemeinden schaffen (Art. 39 Abs. 2); Gemeinden können Consells insulars (z. B. Consell de Mallorca) um Unterstützung bitten (Art. 39 Abs. 3).
Art. 40 verpflichtet die Autonome Gemeinschaft (Balearen), ein Protocolo marco zu erlassen – erledigt mit dem Protocolo marco para la gestión de colonias felinas de Baleares (Dezember 2025, versandt an alle Ayuntamientos, Consells und FELIB).
Die Realität auf Mallorca
Presse und FELIB-Journale (2023–2026) beschreiben ein wiederkehrendes Muster:
- Viele Gemeinden haben keinen aktuellen Zensus aller Kolonien - Kastrationen laufen teils über Vereine oder punktuelle Aktionen – ohne dauerhaftes Programm - Nur Palma hat kommunale Tierärzte in fester Stelle; die Part Forana nutzt oft Natura Parc oder Kooperationskliniken - Der Govern Balear räumt ein: Kompetenzen wurden an Gemeinden übertragen, ohne ausreichende Finanzierung - Schätzungen: über 1.760 registrierte Kolonien auf den Balearen – die Dunkelziffer ist höher
Das entlastet Vereine nicht – es erklärt, warum Druck nötig ist. Wer privat versorgt, leistet oft Ersatzvornahme für eine Pflicht, die der Ayuntamiento trägt. Hintergrund: Warum Vereine am Limit arbeiten
Was ihr von eurer Gemeinde verlangen könnt
Konkret und schriftlich – als Instancia / Antrag:
1. Programa municipal de gestión de colonias felinas gemäß Ley 7/2023 und Balearen-Protokoll 2. Registrierung eurer Kolonie(n) im kommunalen und RIACIB-Register 3. CER-Programm mit Zeitplan, Budget und benanntem Tierarzt 4. Convenio de colaboración mit eurem Verein (Kostenübernahme, Futter, Transport, Material) 5. Notfall-Tierarzt / 24h-Erfassung für verletzte oder kranke Straßenkatzen (Art. 38 Ley 7/2023) 6. Schulung und Anerkennung registrierter Kolonie-Betreuer (Cuidadores acreditados) 7. Jährlichen Bericht über Umsetzung (Art. 39 g) 8. Antrag auf Subvención (staatlich/autonom) – die Gemeinde kann Fördermittel beantragen, statt alles abzulehnen
Kosten-Orientierung: Was kostet eine Katzenkolonie wirklich?

Schritt 0: Alles dokumentieren – eure stärkste Waffe
Bevor ihr Druck ausübt, braucht ihr Beweise:
- Fotos und Videos (Datum, Ort, GPS wenn möglich) - Katzenlisten pro Kolonie: Anzahl, Geschlecht, kastriert ja/nein, Ohrmarke - Kosten: Rechnungen Kastration, Futter, Medizin - Korrespondenz mit Gemeinde (E-Mails und Registro-Eingänge) - Zeugen: Anwohner, Hotel, Gewerbe - Veterinärberichte bei Krankheit, Unfällen, Vergiftungsverdacht - Chronologie: Seit wann existiert die Kolonie? Wie oft habt ihr die Gemeinde informiert?
Ohne Aktenlage verliert ihr in Verwaltung und Gericht an Glaubwürdigkeit.
Die Eskalationsleiter: Alle Druckmittel im Überblick

Stufe 1 – Dialog und erste formelle Schritte
| Nr. | Instrument | Beschreibung |
|---|---|---|
| 1 | Informelles Gespräch | Termin mit Concejalía (Umwelt, Gesundheit, Bienestar animal), Alcaldía oder zuständigem Sachbearbeiter. Ziel: Verständnis, keine Konfrontation |
| 2 | Instancia / Antrag schriftlich | Antrag beim Registro del Ayuntamiento (persönlich oder Registro electrónico). Immer Eingangsbestätigung (justificante de registro) verlangen |
| 3 | Derecho de petición | Allgemeines Petitionsrecht (Ley 39/2015, Art. 14): Auskunft, Berichte, Stellungnahme |
| 4 | Transparenz / öffentliche Information | Antrag auf Akteneinsicht, Budgetposten, bestehende Verträge (Natura Parc, Tierkliniken), Subventionsanträge |
Stufe 2 – Politischer und öffentlicher Druck
| Nr. | Instrument | Beschreibung |
|---|---|---|
| 5 | Pleno municipal | Frage im Rat stellen (öffentliche Sitzung). Protokoll wird veröffentlicht |
| 6 | Moción / Bürgerantrag | Mit Unterstützern Antrag an den Rat – z. B. CER-Budget, Convenio mit Verein |
| 7 | Presse & lokale Medien | *Ultima Hora*, *Diario de Mallorca*, *Menorca.info*, Regionalfernsehen – sachlich, mit Fakten und Gesetzesbezug |
| 8 | Social Media & Petitionen | Online-Petitionen, koordinierte Kampagnen – ohne Hetze, mit klaren Forderungen |
| 9 | Koalition bilden | Mehrere Vereine, COVIB, Nachbargemeinden, FELIB-Netzwerk – gemeinsame Stellungnahme |
| 10 | Wahlzyklus nutzen | Kandidaten zu Ley 7/2023 befragen; Wahlversprechen dokumentieren |
Stufe 3 – Aufsicht, Inspektion, höhere Ebene
| Nr. | Instrument | Zuständigkeit / Hinweis |
|---|---|---|
| 11 | Denuncia Policía Local / Guardia Civil (SEPRONA) | Bei Misshandlung, Vergiftung, Tötung, schwerer Vernachlässigung |
| 12 | Inspección veterinaria / Sanidad | Gesundheitsrisiken, Zoonosen, mangelnde tierärztliche Versorgung |
| 13 | Conselleria d'Agricultura, Pesca i Medi Natural | Govern Balear – Umsetzung Ley 7/2023, Protocolo marco, RIACIB-Modul |
| 14 | Consell de Mallorca | Insel-Förderung, Koordination, teils Zuschüsse an Schutzvereine |
| 15 | COVIB | Colegio Oficial de Veterinarios – technische Stellungnahmen, Schulungen |
| 16 | FELIB | Dachverband der Balearen-Gemeinden – politischer Druck auf untätige Consistorios |
| 17 | Síndic de Greuges de les Illes Balears | Balearischer Bürgerbeauftragter – Beschwerde bei Maladministration / Untätigkeit |
| 18 | Defensor del Pueblo | Nationaler Ombudsmann – bei systemischem Versagen |
| 19 | Fiscalía | Strafrecht bei Tierquälerei oder institutionellem Versagen mit Todesfolge – ergänzt, ersetzt nicht die Gemeinde-Pflicht |
Stufe 4 – Verwaltungsrechtliche Rechtsmittel
| Nr. | Instrument | Frist (Orientierung) |
|---|---|---|
| 20 | Recurso de reposición | Gegen Bescheid an denselben Träger – 1 Monat |
| 21 | Recurso de alzada | Gegen ablehnenden Bescheid an vorgesetztes Organ – 1 Monat |
| 22 | Recurso potestativo de reposición | Alternative vor Klage |
| 23 | Silencio administrativo positivo | Nach Fristablauf: Vollstreckung des genehmigten Antrags verlangen |
Stufe 5 – Gericht (letztes Mittel)
| Nr. | Instrument | Beschreibung |
|---|---|---|
| 24 | Recurso contencioso-administrativo | Klage vor Juzgado de lo Contencioso-Administrativo – nach Erschöpfung der Verwaltungsrechtswege, Frist typisch 2 Monate nach Bescheid/Silencio |
| 25 | Medidas cautelares | Eilentscheidung: Gericht kann sofort Kastration, Futter, Tierarzt anordnen (Präzedenz El Vendrell, FAADA, 2024) |
| 26 | Kostenfolgen | Bei obsiegen teils Prozesskosten gegen Gemeinde – Beratung nötig |
Präzedenzfälle (Spanien, 2024–2026):
- El Vendrell (FAADA): Gericht stellte Untätigkeit fest, ordnete Aufklärung und Sanktionsverfahren an - Boecillo (Manuma): Klage wegen systematischem Verstoß gegen Ley 7/2023 zugelassen - San Fernando (Garra Felina): Klage wegen „institutionellem Abandon“ der Kolonien
Diese Fälle zeigen: Gerichte nehmen Art. 39 ernst – wenn Vereine akribisch dokumentieren.
PDF-Vorlagen: Spanischer Antrag + Ausfüllhilfen
Zum direkten Start stellen wir drei PDFs bereit:
| Zweck | |
|---|---|
| Instancia (Spanisch) | Offizielles Formular – so reicht ihr es beim Registro del Ayuntamiento ein |
| Ausfüllhilfe (Deutsch) | Erklärung auf Deutsch – Feld für Feld, kein Antrag |
| Fill-in guide (English) | Erklärung auf Englisch – Feld für Feld, kein Antrag |
So nutzt ihr die Vorlagen
1. Spanisches PDF herunterladen, ausdrucken oder digital ausfüllen 2. Deutsche oder englische Ausfüllhilfe parallel öffnen – dort steht, was jedes Feld bedeutet 3. Anlagen sammeln (Fotos, Kosten, Tierarztlisten) und abheften 4. Im Rathaus beim Registro einreichen – Justificante de registro verlangen! 5. Kopie mit Stempel/Aufkleber aufbewahren
Die PDFs findet ihr auch im PDF-Bereich unterhalb des Artikels.
Muster-Checkliste für den ersten Antrag
1. Absender: Verein (NIF, Satzung) oder vertretungsberechtigte Person 2. Adressat: Ayuntamiento de [Gemeinde], z. H. Concejalía de [Zuständigkeit] 3. Formular: Instancia PDF ausfüllen (Hilfe: DE · EN) 4. Sachverhalt: Kolonie(n) mit Adresse/Koordinaten, Anzahl Tiere, bisherige Versorgung durch Verein 5. Rechtsgrundlage: Art. 39 Ley 7/2023, Protocolo marco Baleares, ggf. Art. 38 (Notfallversorgung) 6. Antrag: Convenio, CER-Budget, Tierarzt, Registrierung, Terminplan 7. Anlagen: Fotos, Tierarztlisten, Kostenübersicht, bisherige Schreiben 8. Unterschrift + Registro-Eingang
Was ihr **nicht** tun solltet
- Keine alleinige Fütterung ohne Kastrationsplan – Kolonien wachsen (CER-Artikel) - Keine Drohungen oder persönlichen Angriffe – schwächt eure Position - Keine Klage ohne dokumentierte Verwaltungsrechtswege - Keine Rechtsberatung von MallorcaPets – wir sind Plattform, keine Kanzlei
Gemeinsam Druck machen: Vereine jetzt im Netzwerk anmelden
Wer allein vor dem Ayuntamiento steht, trägt Kosten, Dokumentation und Frust oft im Stillen. Tierschutzorganisationen auf Mallorca – ob eingetragener Verein, private Initiative oder festes Kolonie-Team – können sich jetzt kostenlos bei MallorcaPets eintragen und sichtbar machen, wo Kolonien liegen, was ihr leistet und wo die Gemeinde ihrer Pflicht nachkommen muss.
So entsteht kein Ersatz für Anträge beim Registro, sondern zusätzliche Schlagkraft: Wenn mehrere Organisationen dieselben Forderungen stellen, Fakten teilen und öffentlich dokumentieren, wird Untätigkeit für Bürgermeister, Medien und Aufsicht schwerer wegzuerklären. Genau darum geht es bei Art. 39 Ley 7/2023 – und genau hier kann ein sichtbares Vereinsnetzwerk helfen.
So entsteht gemeinsamer Druck auf die Gemeinde
- 1
Verein eintragen
Kostenloses Profil – eingetragener Verein oder private Initiative
- 2
Kolonien & Fakten
Standorte, Kosten und Anliegen sichtbar machen
- 3
Netzwerk sichtbar
Andere Organisationen finden und vernetzen
- 4
Druck bündeln
Gemeinsame Anträge, Medien & Eskalation – Ayuntamiento muss reagieren
Wer kann mitmachen?
- Eingetragener Tierschutzverein (e.V. / asociación)
- Private Tierschutzorganisation ohne Vereinsstatus
- Kolonie-Betreuer mit Verein oder festem Team
Ziel
Wenn mehrere Organisationen dokumentieren, was sie leisten – und was die Gemeinde laut Ley 7/2023 schuldet – wird Untätigkeit schwerer zu ignorieren.
Kostenloses Basisprofil · keine Rechtsberatung · ergänzt eure Anträge beim Registro, ersetzt sie nicht
MallorcaPets unterstützt – ohne eure Rechte zu ersetzen
Fazit
Straßenkatzen auf Mallorca sind kein Privatproblem der Ehrenamtlichen. Ley 7/2023 und das Balearen-Protokoll geben euch klare Argumente. Viele Gemeinden setzen das Gesetz aus – nicht weil es unklar ist, sondern weil Druck fehlt.
Macht euch schlau. Geht zu eurer Gemeinde. Fordert Hilfe schriftlich ein. Dokumentiert alles. Wenn nichts passiert: eskalieren – von Medien über Inspektion bis Gericht. Ihr seid nicht allein; in ganz Spanien kämpfen Vereine mit denselben Werkzeugen – und gewinnen zunehmend.
---
*Stand: Juni 2026. Rechtslage und Fristen können sich ändern; bei konkreten Fällen fachkundige Beratung einholen.*
Häufige Fragen
Sind Gemeinden auf Mallorca wirklich für Straßenkatzen zuständig?
Ja. Art. 39 der Ley 7/2023 überträgt den Ayuntamientos die Gestión de colonias felinas – inklusive CER, Tierarztversorgung, Zensus und Zusammenarbeit mit Vereinen. Das gilt bundesweit; auf den Balearen konkretisiert das Protocolo marco (Dez. 2025) die Mindestanforderungen.
Was kann ich tun, wenn meine Gemeinde nichts unternimmt?
Zuerst schriftlich beim Registro del Ayuntamiento beantragen (Eingangsbestätigung!). Dann eskalieren: Recurso de alzada, Medien, Inspektion, Govern Balear, Síndic de Greuges, schließlich Recurso contencioso-administrativo. Alles dokumentieren.
Muss die Gemeinde unsere Kastrationskosten übernehmen?
Die Gemeinde muss Programme de gestión mit CER, tierärztlicher Versorgung und Mikrochip (Verantwortung municipal) etablieren. Ob sie alles selbst zahlt oder per Convenio mit Vereinen arbeitet, ist organisatorisch offen – Untätigkeit ist es nicht.
Können wir die Gemeinde verklagen?
Ja – nach Erschöpfung der Verwaltungsrechtswege. Präzedenzfälle (z. B. El Vendrell/FAADA) zeigen: Gerichte können Untätigkeit feststellen und Sofortmaßnahmen (Kastration, Futter, Tierarzt) anordnen. Anwalt und Procurador sind vor Gericht Pflicht.
Ersetzt dieser Artikel eine Anwältin oder einen Anwalt?
Nein. Dies ist Orientierung, keine Rechtsberatung. Für Anträge, Fristen und Klagen sollten Vereine fachkundige Beratung einholen.
Gibt es eine Vorlage für den Antrag an die Gemeinde?
Ja: Spanisches Instancia-Formular (PDF) zum Einreichen beim Registro. Deutsche Ausfüllhilfe (PDF) oder englische Fill-in guide (PDF) erklären Feld für Feld – kein Antrag.
Können Tierschutzorganisationen sich bei MallorcaPets anmelden?
Ja. Eingetragene Vereine und private Initiativen können sich kostenlos eintragen, sichtbar machen, wo Kolonien liegen, und sich mit anderen Organisationen vernetzen – um gemeinsam Druck auf untätige Gemeinden aufzubauen. Start: Tierschutz-Netzwerk · Jetzt eintragen.

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