Betreute Straßenkatzen an einer Futterstelle auf Mallorca bei warmem Abendlicht
Katzen auf Mallorca

Straßenkatzen auf Mallorca: Rechte der Gemeinden – und wie Vereine sie durchsetzen

Ley 7/2023 macht Gemeinden verantwortlich für Straßenkatzen – viele tun nichts. Rechtsgrundlagen, Pflichten, Balearen-Protokoll und alle Druckmittel von Antrag bis Gericht.

Veröffentlicht am 20. Juni 2026von MallorcaPets

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An alle, die sich um Straßenkatzen auf Mallorca kümmern:

Laut Gesetz ist es Aufgabe der Gemeinden (Ayuntamientos), sich um die Straßenkatzen auf ihrem Gebiet zu kümmern. Viele Gemeinden ignorieren dieses Gesetz und tun nichts – während Vereine und Ehrenamtliche Kastration, Futter und Tierarzt aus eigener Tasche finanzieren.

Ihr habt Rechte. Dieser Artikel erklärt die Rechtsgrundlagen, was Gemeinden konkret leisten müssen, und welche Druckmittel Tierschutzvereine, Kolonie-Betreuer und engagierte Bürger nutzen können, wenn Behörden stur untätig bleiben.

Das Gesetz in Kürze: Wer ist zuständig?

RechtsquelleWas sie regelt
Ley 7/2023 (28. März 2023, BOE)Nationales Tierschutzgesetz: Gatos comunitarios, Colonias felinas, CER, Gemeinde-Pflichten (Art. 38–42)
Ley 39/2015Verwaltungsverfahren: Anträge, Fristen, Silencio administrativo, Rechtsmittel
Ley 40/2015Organisation der öffentlichen Verwaltung: Zuständige Organe, Registro, Bescheinigungen
Ley 7/1985 (LBRL)Kompetenzen der Gemeinden u. a. in Umwelt und öffentlicher Gesundheit
Protocolo marco Baleares (11. Dez. 2025)Autonomer Rahmen für Kolonieprogramme auf den Balearen
Orden DSA/1352/2022Subvenciones für Gemeinden zur Kontrolle von Katzenkolonien (CER)

Die Ley 7/2023 ist seit 29. September 2023 in Kraft. Sie definiert den Gato comunitario: ein frei lebender, nicht adoptierbarer Katze, die in menschlicher Umgebung lebt. Colonias felinas sind Gruppen solcher Tiere. Ihre Tötung ist grundsätzlich verboten; Management erfolgt nicht tödlich – vor allem über CER (Captura, Esterilización, Retorno).

Mehr Hintergrund: Spanisches Tierschutzgesetz – Überblick · Katzenkolonien & CER auf Mallorca

Was Artikel 39 Ley 7/2023 von Gemeinden verlangt

Art. 39 überträgt den Entidades locales (Gemeinden) die Gestión de los gatos comunitarios. Sie müssen Programas de Gestión de Colonias Felinas entwickeln – mindestens mit:

PflichtInhalt
a) BürgerbeteiligungZusammenarbeit mit Kolonie-Betreuern; kommunale Regeln zu Rechten und Pflichten der Cuidadores
b) Kooperation mit VereinenZusammenarbeit mit registrierten Tierschutzorganisationen
c) Tierärztliche VersorgungGemeinde übernimmt Sanitätsversorgung über colegiado Tierarzt
d) Private FlächenProtokolle für Kolonien auf privatem Grund
e) AufklärungInformations- und Schulungskampagnen
f) PopulationskontrolleZensus, CER inkl. Ohrmarke, Sanitätsprogramm (Entwurmung, Impfung, Mikrochip unter Verantwortung der Gemeinde), Konfliktprotokolle
g) BerichtspflichtJährlicher Bericht an die Autonome Gemeinschaft
h) NotfallunterbringungAusreichend Unterbringung für vorübergehende Entnahme
i) Kontrolle HalterkatzenSanktionen gegen Halter, die unkastrierte/unchippete Katzen haben, die Kolonien befruchten

Zusätzlich: Der Staat muss Subventionslinien für Gemeinden schaffen (Art. 39 Abs. 2); Gemeinden können Consells insulars (z. B. Consell de Mallorca) um Unterstützung bitten (Art. 39 Abs. 3).

Art. 40 verpflichtet die Autonome Gemeinschaft (Balearen), ein Protocolo marco zu erlassen – erledigt mit dem Protocolo marco para la gestión de colonias felinas de Baleares (Dezember 2025, versandt an alle Ayuntamientos, Consells und FELIB).

Die Realität auf Mallorca

Presse und FELIB-Journale (2023–2026) beschreiben ein wiederkehrendes Muster:

- Viele Gemeinden haben keinen aktuellen Zensus aller Kolonien - Kastrationen laufen teils über Vereine oder punktuelle Aktionen – ohne dauerhaftes Programm - Nur Palma hat kommunale Tierärzte in fester Stelle; die Part Forana nutzt oft Natura Parc oder Kooperationskliniken - Der Govern Balear räumt ein: Kompetenzen wurden an Gemeinden übertragen, ohne ausreichende Finanzierung - Schätzungen: über 1.760 registrierte Kolonien auf den Balearen – die Dunkelziffer ist höher

Das entlastet Vereine nicht – es erklärt, warum Druck nötig ist. Wer privat versorgt, leistet oft Ersatzvornahme für eine Pflicht, die der Ayuntamiento trägt. Hintergrund: Warum Vereine am Limit arbeiten

Was ihr von eurer Gemeinde verlangen könnt

Konkret und schriftlich – als Instancia / Antrag:

1. Programa municipal de gestión de colonias felinas gemäß Ley 7/2023 und Balearen-Protokoll 2. Registrierung eurer Kolonie(n) im kommunalen und RIACIB-Register 3. CER-Programm mit Zeitplan, Budget und benanntem Tierarzt 4. Convenio de colaboración mit eurem Verein (Kostenübernahme, Futter, Transport, Material) 5. Notfall-Tierarzt / 24h-Erfassung für verletzte oder kranke Straßenkatzen (Art. 38 Ley 7/2023) 6. Schulung und Anerkennung registrierter Kolonie-Betreuer (Cuidadores acreditados) 7. Jährlichen Bericht über Umsetzung (Art. 39 g) 8. Antrag auf Subvención (staatlich/autonom) – die Gemeinde kann Fördermittel beantragen, statt alles abzulehnen

Kosten-Orientierung: Was kostet eine Katzenkolonie wirklich?

Tierschutzverein im Gespräch mit der Gemeinde

Schritt 0: Alles dokumentieren – eure stärkste Waffe

Bevor ihr Druck ausübt, braucht ihr Beweise:

- Fotos und Videos (Datum, Ort, GPS wenn möglich) - Katzenlisten pro Kolonie: Anzahl, Geschlecht, kastriert ja/nein, Ohrmarke - Kosten: Rechnungen Kastration, Futter, Medizin - Korrespondenz mit Gemeinde (E-Mails und Registro-Eingänge) - Zeugen: Anwohner, Hotel, Gewerbe - Veterinärberichte bei Krankheit, Unfällen, Vergiftungsverdacht - Chronologie: Seit wann existiert die Kolonie? Wie oft habt ihr die Gemeinde informiert?

Ohne Aktenlage verliert ihr in Verwaltung und Gericht an Glaubwürdigkeit.

Die Eskalationsleiter: Alle Druckmittel im Überblick

Infografik: Druckmittel bei untätigen Gemeinden

Stufe 1 – Dialog und erste formelle Schritte

Nr.InstrumentBeschreibung
1Informelles GesprächTermin mit Concejalía (Umwelt, Gesundheit, Bienestar animal), Alcaldía oder zuständigem Sachbearbeiter. Ziel: Verständnis, keine Konfrontation
2Instancia / Antrag schriftlichAntrag beim Registro del Ayuntamiento (persönlich oder Registro electrónico). Immer Eingangsbestätigung (justificante de registro) verlangen
3Derecho de peticiónAllgemeines Petitionsrecht (Ley 39/2015, Art. 14): Auskunft, Berichte, Stellungnahme
4Transparenz / öffentliche InformationAntrag auf Akteneinsicht, Budgetposten, bestehende Verträge (Natura Parc, Tierkliniken), Subventionsanträge

Stufe 2 – Politischer und öffentlicher Druck

Nr.InstrumentBeschreibung
5Pleno municipalFrage im Rat stellen (öffentliche Sitzung). Protokoll wird veröffentlicht
6Moción / BürgerantragMit Unterstützern Antrag an den Rat – z. B. CER-Budget, Convenio mit Verein
7Presse & lokale Medien*Ultima Hora*, *Diario de Mallorca*, *Menorca.info*, Regionalfernsehen – sachlich, mit Fakten und Gesetzesbezug
8Social Media & PetitionenOnline-Petitionen, koordinierte Kampagnen – ohne Hetze, mit klaren Forderungen
9Koalition bildenMehrere Vereine, COVIB, Nachbargemeinden, FELIB-Netzwerk – gemeinsame Stellungnahme
10Wahlzyklus nutzenKandidaten zu Ley 7/2023 befragen; Wahlversprechen dokumentieren

Stufe 3 – Aufsicht, Inspektion, höhere Ebene

Nr.InstrumentZuständigkeit / Hinweis
11Denuncia Policía Local / Guardia Civil (SEPRONA)Bei Misshandlung, Vergiftung, Tötung, schwerer Vernachlässigung
12Inspección veterinaria / SanidadGesundheitsrisiken, Zoonosen, mangelnde tierärztliche Versorgung
13Conselleria d'Agricultura, Pesca i Medi NaturalGovern Balear – Umsetzung Ley 7/2023, Protocolo marco, RIACIB-Modul
14Consell de MallorcaInsel-Förderung, Koordination, teils Zuschüsse an Schutzvereine
15COVIBColegio Oficial de Veterinarios – technische Stellungnahmen, Schulungen
16FELIBDachverband der Balearen-Gemeinden – politischer Druck auf untätige Consistorios
17Síndic de Greuges de les Illes BalearsBalearischer Bürgerbeauftragter – Beschwerde bei Maladministration / Untätigkeit
18Defensor del PuebloNationaler Ombudsmann – bei systemischem Versagen
19FiscalíaStrafrecht bei Tierquälerei oder institutionellem Versagen mit Todesfolge – ergänzt, ersetzt nicht die Gemeinde-Pflicht

Stufe 4 – Verwaltungsrechtliche Rechtsmittel

Nr.InstrumentFrist (Orientierung)
20Recurso de reposiciónGegen Bescheid an denselben Träger – 1 Monat
21Recurso de alzadaGegen ablehnenden Bescheid an vorgesetztes Organ1 Monat
22Recurso potestativo de reposiciónAlternative vor Klage
23Silencio administrativo positivoNach Fristablauf: Vollstreckung des genehmigten Antrags verlangen

Stufe 5 – Gericht (letztes Mittel)

Nr.InstrumentBeschreibung
24Recurso contencioso-administrativoKlage vor Juzgado de lo Contencioso-Administrativo – nach Erschöpfung der Verwaltungsrechtswege, Frist typisch 2 Monate nach Bescheid/Silencio
25Medidas cautelaresEilentscheidung: Gericht kann sofort Kastration, Futter, Tierarzt anordnen (Präzedenz El Vendrell, FAADA, 2024)
26KostenfolgenBei obsiegen teils Prozesskosten gegen Gemeinde – Beratung nötig

Präzedenzfälle (Spanien, 2024–2026):

- El Vendrell (FAADA): Gericht stellte Untätigkeit fest, ordnete Aufklärung und Sanktionsverfahren an - Boecillo (Manuma): Klage wegen systematischem Verstoß gegen Ley 7/2023 zugelassen - San Fernando (Garra Felina): Klage wegen „institutionellem Abandon“ der Kolonien

Diese Fälle zeigen: Gerichte nehmen Art. 39 ernst – wenn Vereine akribisch dokumentieren.

PDF-Vorlagen: Spanischer Antrag + Ausfüllhilfen

Zum direkten Start stellen wir drei PDFs bereit:

PDFZweck
Instancia (Spanisch)Offizielles Formular – so reicht ihr es beim Registro del Ayuntamiento ein
Ausfüllhilfe (Deutsch)Erklärung auf Deutsch – Feld für Feld, kein Antrag
Fill-in guide (English)Erklärung auf Englisch – Feld für Feld, kein Antrag

So nutzt ihr die Vorlagen

1. Spanisches PDF herunterladen, ausdrucken oder digital ausfüllen 2. Deutsche oder englische Ausfüllhilfe parallel öffnen – dort steht, was jedes Feld bedeutet 3. Anlagen sammeln (Fotos, Kosten, Tierarztlisten) und abheften 4. Im Rathaus beim Registro einreichen – Justificante de registro verlangen! 5. Kopie mit Stempel/Aufkleber aufbewahren

Die PDFs findet ihr auch im PDF-Bereich unterhalb des Artikels.

Muster-Checkliste für den ersten Antrag

1. Absender: Verein (NIF, Satzung) oder vertretungsberechtigte Person 2. Adressat: Ayuntamiento de [Gemeinde], z. H. Concejalía de [Zuständigkeit] 3. Formular: Instancia PDF ausfüllen (Hilfe: DE · EN) 4. Sachverhalt: Kolonie(n) mit Adresse/Koordinaten, Anzahl Tiere, bisherige Versorgung durch Verein 5. Rechtsgrundlage: Art. 39 Ley 7/2023, Protocolo marco Baleares, ggf. Art. 38 (Notfallversorgung) 6. Antrag: Convenio, CER-Budget, Tierarzt, Registrierung, Terminplan 7. Anlagen: Fotos, Tierarztlisten, Kostenübersicht, bisherige Schreiben 8. Unterschrift + Registro-Eingang

Was ihr **nicht** tun solltet

- Keine alleinige Fütterung ohne Kastrationsplan – Kolonien wachsen (CER-Artikel) - Keine Drohungen oder persönlichen Angriffe – schwächt eure Position - Keine Klage ohne dokumentierte Verwaltungsrechtswege - Keine Rechtsberatung von MallorcaPets – wir sind Plattform, keine Kanzlei

Gemeinsam Druck machen: Vereine jetzt im Netzwerk anmelden

Wer allein vor dem Ayuntamiento steht, trägt Kosten, Dokumentation und Frust oft im Stillen. Tierschutzorganisationen auf Mallorca – ob eingetragener Verein, private Initiative oder festes Kolonie-Team – können sich jetzt kostenlos bei MallorcaPets eintragen und sichtbar machen, wo Kolonien liegen, was ihr leistet und wo die Gemeinde ihrer Pflicht nachkommen muss.

So entsteht kein Ersatz für Anträge beim Registro, sondern zusätzliche Schlagkraft: Wenn mehrere Organisationen dieselben Forderungen stellen, Fakten teilen und öffentlich dokumentieren, wird Untätigkeit für Bürgermeister, Medien und Aufsicht schwerer wegzuerklären. Genau darum geht es bei Art. 39 Ley 7/2023 – und genau hier kann ein sichtbares Vereinsnetzwerk helfen.

So entsteht gemeinsamer Druck auf die Gemeinde

  1. 1

    Verein eintragen

    Kostenloses Profil – eingetragener Verein oder private Initiative

  2. 2

    Kolonien & Fakten

    Standorte, Kosten und Anliegen sichtbar machen

  3. 3

    Netzwerk sichtbar

    Andere Organisationen finden und vernetzen

  4. 4

    Druck bündeln

    Gemeinsame Anträge, Medien & Eskalation – Ayuntamiento muss reagieren

Wer kann mitmachen?

  • Eingetragener Tierschutzverein (e.V. / asociación)
  • Private Tierschutzorganisation ohne Vereinsstatus
  • Kolonie-Betreuer mit Verein oder festem Team

Ziel

Wenn mehrere Organisationen dokumentieren, was sie leisten – und was die Gemeinde laut Ley 7/2023 schuldet – wird Untätigkeit schwerer zu ignorieren.

Kostenloses Basisprofil · keine Rechtsberatung · ergänzt eure Anträge beim Registro, ersetzt sie nicht

MallorcaPets unterstützt – ohne eure Rechte zu ersetzen

Fazit

Straßenkatzen auf Mallorca sind kein Privatproblem der Ehrenamtlichen. Ley 7/2023 und das Balearen-Protokoll geben euch klare Argumente. Viele Gemeinden setzen das Gesetz aus – nicht weil es unklar ist, sondern weil Druck fehlt.

Macht euch schlau. Geht zu eurer Gemeinde. Fordert Hilfe schriftlich ein. Dokumentiert alles. Wenn nichts passiert: eskalieren – von Medien über Inspektion bis Gericht. Ihr seid nicht allein; in ganz Spanien kämpfen Vereine mit denselben Werkzeugen – und gewinnen zunehmend.

---

*Stand: Juni 2026. Rechtslage und Fristen können sich ändern; bei konkreten Fällen fachkundige Beratung einholen.*

Häufige Fragen

Sind Gemeinden auf Mallorca wirklich für Straßenkatzen zuständig?

Ja. Art. 39 der Ley 7/2023 überträgt den Ayuntamientos die Gestión de colonias felinas – inklusive CER, Tierarztversorgung, Zensus und Zusammenarbeit mit Vereinen. Das gilt bundesweit; auf den Balearen konkretisiert das Protocolo marco (Dez. 2025) die Mindestanforderungen.

Was kann ich tun, wenn meine Gemeinde nichts unternimmt?

Zuerst schriftlich beim Registro del Ayuntamiento beantragen (Eingangsbestätigung!). Dann eskalieren: Recurso de alzada, Medien, Inspektion, Govern Balear, Síndic de Greuges, schließlich Recurso contencioso-administrativo. Alles dokumentieren.

Muss die Gemeinde unsere Kastrationskosten übernehmen?

Die Gemeinde muss Programme de gestión mit CER, tierärztlicher Versorgung und Mikrochip (Verantwortung municipal) etablieren. Ob sie alles selbst zahlt oder per Convenio mit Vereinen arbeitet, ist organisatorisch offen – Untätigkeit ist es nicht.

Können wir die Gemeinde verklagen?

Ja – nach Erschöpfung der Verwaltungsrechtswege. Präzedenzfälle (z. B. El Vendrell/FAADA) zeigen: Gerichte können Untätigkeit feststellen und Sofortmaßnahmen (Kastration, Futter, Tierarzt) anordnen. Anwalt und Procurador sind vor Gericht Pflicht.

Ersetzt dieser Artikel eine Anwältin oder einen Anwalt?

Nein. Dies ist Orientierung, keine Rechtsberatung. Für Anträge, Fristen und Klagen sollten Vereine fachkundige Beratung einholen.

Gibt es eine Vorlage für den Antrag an die Gemeinde?

Ja: Spanisches Instancia-Formular (PDF) zum Einreichen beim Registro. Deutsche Ausfüllhilfe (PDF) oder englische Fill-in guide (PDF) erklären Feld für Feld – kein Antrag.

Können Tierschutzorganisationen sich bei MallorcaPets anmelden?

Ja. Eingetragene Vereine und private Initiativen können sich kostenlos eintragen, sichtbar machen, wo Kolonien liegen, und sich mit anderen Organisationen vernetzen – um gemeinsam Druck auf untätige Gemeinden aufzubauen. Start: Tierschutz-Netzwerk · Jetzt eintragen.

Tierschutzverein im Gespräch mit der Gemeinde über Katzenkolonien

PDF

Bildergalerie

Verein im Gespräch mit dem Ayuntamiento
Gespräch mit der Gemeinde
Infografik: Stufen von Antrag bis Gericht
Druckmittel-Eskalationsleiter

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