Behörden

Pflichten von Gemeinden und Behörden

Was Ayuntamientos, Autonome Gemeinschaft und andere Stellen nach Ley 7/2023 leisten müssen — von Katzenkolonien über Notfallversorgung bis zu Gemeinde-Satzungen bei Hunden.

¿Ha documentado la situación? Envíe un aviso

En MallorcaPets puede enviar un aviso estructurado con fotos, horarios y ubicación — sin asesoramiento legal, pero con estructura clara para las autoridades.

Reportar bienestar animal

En peligro agudo o amenaza de vida: primero 112 o 062 — un aviso en MallorcaPets no sustituye ayuda inmediata.

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Seite fasst öffentliche Normen zusammen. Ob eine Gemeinde konkret in Pflichtverzug ist, prüfen Behörden oder Gerichte. Für Anträge, Fristen und Klagen: fachkundige Beratung einholen.

Was Sie jetzt tun können — Handlungshinweise

Sachlich dokumentieren, nicht bewerten

Sie müssen nicht feststellen, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt. Eine sachliche Dokumentation hilft zuständigen Stellen bei der Prüfung — falls Sie einen Hinweis einreichen oder sich direkt an eine Behörde wenden.

  • Wenn die Gemeinde untätig ist: schriftlichen Antrag (Instancia) beim Registro einreichen und Eingangsbestätigung (justificante) verlangen.
  • Fristen notieren: ohne spezielles Gesetz oft 3 Monate (Ley 39/2015, Art. 21) — danach Silencio administrativo prüfen.
  • Bei Katzenkolonien: Zensus, CER-Stand, benannter Tierarzt und Budget schriftlich anfragen.
  • Alles dokumentieren: Fotos, Kosten, Korrespondenz, Registro-Belege — für Rekurs oder Gericht.
  • Beobachtungen über einen längeren Zeitraum festhalten (nicht nur ein kurzer Eindruck).
  • Datum, Uhrzeit (auch ungefähr: Morgen, Nachmittag, Abend) und Wochentag notieren.
  • Wiederholte Beobachtungen einzeln dokumentieren — z. B. „3 Tage in Folge, jeweils ca. 14–16 Uhr“.
  • Gemeinde, nächster Ort und sachliche Ortsbeschreibung aus öffentlich zugänglicher Sicht festhalten — ohne Grundstück betreten.
  • Anzahl betroffener Tiere und Tierart schätzen (z. B. „2 Schafe“, „1 Esel“).
  • Sachlich beschreiben, was Sie selbst gesehen haben — keine Beleidigungen, keine Vermutungen als Tatsachen.
  • Fotos oder Videos nur aus legal zugänglichen Bereichen und ohne erkennbare andere Personen, Kennzeichen oder private Innenräume.
  • Bei akuter Gefahr oder Lebensgefahr sofort 112 oder 062 — eine spätere Meldung ersetzt das nicht.

Fotos und Videos

  • Keine Personen auf Fotos — wenn nicht vermeidbar: nicht veröffentlichen und nicht weiterleiten.
  • Keine Autokennzeichen, Hausnummern oder erkennbare private Details im Fokus.
  • Keine Aufnahmen durch Betreten fremder Grundstücke oder über geschlossene Zäune hinweg.
  • Mehrere Aufnahmen über Tage hinweg sind oft hilfreicher als ein einzelnes Foto.

Akute Gefahr

Wenn ein Tier akut in Lebensgefahr ist (z. B. schwer verletzt, bewusstlos, extreme Hitze ohne Wasser), rufen Sie zuerst 112 oder 062. Dokumentation und Meldung über MallorcaPets können parallel erfolgen, ersetzen aber keine Soforthilfe.

¿Ha documentado la situación? Envíe un aviso

En MallorcaPets puede enviar un aviso estructurado con fotos, horarios y ubicación — sin asesoramiento legal, pero con estructura clara para las autoridades.

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En peligro agudo o amenaza de vida: primero 112 o 062 — un aviso en MallorcaPets no sustituye ayuda inmediata.

Wer ist wofür zuständig?

Tierschutz in Spanien ist mehrschichtig: Der Staat setzt Mindeststandards (Ley 17/2021, Ley 7/2023), autonome Gemeinschaften ergänzen (auf den Balearen u. a. das Protocolo marco für Katzenkolonien), und Gemeinden (Ayuntamientos) haben konkrete Umsetzungspflichten sowie Satzungsrecht für den Alltag vor Ort.

  • Staat (Ley 7/2023): Grundpflichten, Verbote, Subventionslinien für Kolonieprogramme
  • Autonome Gemeinschaft Balearen: Rahmenprotokoll Kolonien, Koordination, Berichte
  • Gemeinde (Ayuntamiento): Kolonieprogramme, Registro, oft Leinen- und Satzungsregeln
  • Guardia Civil / SEPRONA: Kontrolle, Nutztiere, schwere Verstöße, ländliche Gebiete
  • Policía Local: Vorfälle in der Gemeinde, oft Erstkontakt bei Hunden in der Öffentlichkeit

Art. 38 — Notfallversorgung auf öffentlichen Wegen

Die Ley 7/2023 verpflichtet die Entidades locales (Gemeinden), ein System zur Erfassung, Versorgung und — wenn nötig — vorübergehenden Unterbringung von kranken oder verletzten Tieren auf öffentlichen Wegen einzurichten. Das betrifft auch Straßenkatzen und Hunde ohne erkennbaren Halter.

  • Erfassung und tierärztliche Erstversorgung verletzter oder kranker Tiere
  • Vorübergehende Unterbringung, wenn nötig
  • Kooperation mit registrierten Tierschutzorganisationen
  • Auf Mallorca fehlt das in vielen Gemeinden flächendeckend — Untätigkeit ist kein legaler Normalzustand

Was Sie verlangen können

Schriftlich nach benanntem Notfall-Tierarzt, 24h-Erreichbarkeit, Erfassungsprotokoll und Zuständigkeit (Concejalía / Dienstleister) fragen — Antrag beim Registro del Ayuntamiento.

Art. 39 — Katzenkolonien: Kernpflichten der Gemeinde

Art. 39 Ley 7/2023 überträgt den Gemeinden ausdrücklich die Gestión de los gatos comunitarios. Straßenkatzen in Kolonien sind nicht „Privatsache“ der Ehrenamtlichen — die Gemeinde muss ein Programm entwickeln und umsetzen.

  • Programa de Gestión de Colonias Felinas mit Bürgerbeteiligung und Kooperation mit Vereinen
  • Tierärztliche Versorgung über einen colegiado Tierarzt (Gemeindeverantwortung)
  • Zensus, CER (Kastration und Rückkehr), Ohrmarke, Sanitätsprogramm inkl. Mikrochip unter Verantwortung der Gemeinde
  • Aufklärung, Konfliktprotokolle, Protokolle für private Flächen
  • Jährlicher Bericht an die Autonome Gemeinschaft
  • Unterbringung für vorübergehende Entnahme; Kontrolle unkastrierter Halterkatzen, die Kolonien vergrößern

Auf den Balearen konkretisiert das Protocolo marco para la gestión de colonias felinas (Dezember 2025) Mindestanforderungen. Der Staat stellt zudem Subventionslinien bereit (u. a. Orden DSA/1352/2022) — Gemeinden können Fördermittel beantragen, statt alles abzulehnen.

Hunde: nationaler Rahmen und Gemeinde-Satzungen

Die Ley 7/2023 regelt Halterpflichten (Kennzeichnung, Wohlergehen, Verbote wie dauerhaftes Anbinden). Zusätzlich erlassen Ayuntamientos Ordenanzas municipales: Leinenpflicht, Maulkorb, Hunde an Stränden, Ruhezeiten, Meldepflichten — oft unterschiedlich je Gemeinde auf Mallorca.

  • Gemeinde muss ihre Satzung kennen und durchsetzen (Policía Local)
  • Halterpflichten (Chip, Register) gelten unabhängig von der Satzung
  • Bei Verstößen gegen Wohlergehen: SEPRONA / Policía Local / strukturierter Hinweis
  • Gemeinde kann Programme mit Vereinen vereinbaren (Aufklärung, Chip-Aktionen)

Wie Behörden reagieren müssen — Verwaltungsrecht

Wenn Sie die Gemeinde auffordern, ihre Pflichten zu erfüllen, greift das allgemeine Verwaltungsverfahren (Ley 39/2015): Antrag beim Registro, Bescheid, Rechtsmittel.

  • Instancia / Antrag schriftlich — immer justificante de registro verlangen
  • Derecho de petición (Art. 14 Ley 39/2015): Auskunft, Berichte, Stellungnahme
  • Bearbeitungsfrist: ohne Spezialgesetz oft 3 Monate (Art. 21) — dann Silencio administrativo prüfen
  • Bei Ablehnung: recurso de alzada (1 Monat), später ggf. contencioso-administrativo
  • Aufsicht: Inspección General, Síndic de Greuges, höhere Verwaltungsebene

Wenn nichts passiert — sachlich Druck aufbauen

Gerichte haben in mehreren Fällen (z. B. El Vendrell, Boecillo, San Fernando) Gemeinde-Pflichten nach Art. 39 bestätigt — wenn Vereine akribisch dokumentieren. Eskalation ist kein „Angriff“, sondern normale Verwaltungsdurchsetzung.

  • Dokumentation: Fotos, Zensus, Kosten, Registro-Belege, Chronologie
  • Öffentlichkeit: Pleno, Presse, Petitionen — sachlich mit Gesetzesbezug
  • Koalition: mehrere Vereine, FELIB, Nachbargemeinden
  • Ausführliche Eskalationsleiter und PDF-Antrag: siehe Magazin-Artikel

MallorcaPets ist keine Behörde

Wir helfen bei Struktur und Dokumentation eines Hinweises — ersetzen keine Instancia, keinen Rekurs und keine Anzeige bei SEPRONA.

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En MallorcaPets puede enviar un aviso estructurado con fotos, horarios y ubicación — sin asesoramiento legal, pero con estructura clara para las autoridades.

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